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Ausschuss 03 · Wahlperiode 2026–2031

Jugendhilfeausschuss

Politik, Fachpraxis und Jugendvertretungen planen gemeinsam die Jugendhilfe in Wetzlar.

Der Jugendhilfeausschuss ist ein gesetzlich besonders geregelter Ausschuss nach dem SGB VIII. Er berät Grundsatzfragen der Jugendhilfe, Förderung freier Träger und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien.

Themenbereiche

Typische Themen
des Gremiums

KindertagesbetreuungJugendarbeitFamilienhilfenKinderschutzFreie TrägerJugendbeteiligung

Gut zu wissen: Anders als die Fachausschüsse besteht dieses Gremium nicht nur aus Stadtverordneten. Das Ratsinformationssystem führt 16 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger; daneben sieht die Jugendamtssatzung weitere beratende Mitglieder und Stellvertretungen vor. Im gesetzlichen und satzungsmäßigen Rahmen besitzt der Ausschuss eigenes Beschluss- und Antragsrecht.

Wer sitzt drin?

16 im RIS geführte Mitglieder

Der Jugendhilfeausschuss ist nach Mitgliederkategorien und Mitwirkungsrechten zusammengesetzt, nicht nur nach Parteien. Weitere beratende Mitglieder und Stellvertretungen ergeben sich aus der Jugendamtssatzung.

Quelle und Stand: Ratsinformationssystem der Stadt Wetzlar, abgerufen am 17. Juli 2026. Bei Gremien mit weniger als zwölf aktuell ausgewiesenen Personen ist mindestens ein Sitz in der öffentlichen Liste vakant. Stellvertretungen und beim Jugendhilfeausschuss die satzungsmäßigen beratenden Rollen sind über die offizielle Gremienseite einsehbar.

Vom Vorschlag zum Beschluss

Der Weg eines Antrags

Thema oder Antrag

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit Aufgaben der Jugendhilfe und kann eigene Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen.

Fachberatung

Politik, freie Träger, Fachpraxis und weitere Beteiligte beraten das Thema.

Beschluss oder Empfehlung

Im gesetzlichen und satzungsmäßigen Rahmen kann der Ausschuss selbst beschließen; in anderen Fällen empfiehlt oder beantragt er eine Entscheidung.

Umsetzung

Jugendamt, Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung handeln entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit.

Zusehen und nachlesen

Öffentlich oder
nichtöffentlich?

Öffentliche Beratung

Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte können zuhören; Einladung, Tagesordnung und öffentlich freigegebene Vorlagen stehen im Ratsinformationssystem.

Nichtöffentliche Beratung

Wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind – etwa Personal-, Vertrags- oder Grundstücksangelegenheiten – kann ein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich beraten werden. Unterlagen und Wortbeiträge sind dann nicht frei zugänglich.

Sitzungen, Unterlagen & Protokolle ↗Offizielle Gremienseite ↗