Thema oder Antrag
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit Aufgaben der Jugendhilfe und kann eigene Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen.
Ausschuss 03 · Wahlperiode 2026–2031
Politik, Fachpraxis und Jugendvertretungen planen gemeinsam die Jugendhilfe in Wetzlar.
Der Jugendhilfeausschuss ist ein gesetzlich besonders geregelter Ausschuss nach dem SGB VIII. Er berät Grundsatzfragen der Jugendhilfe, Förderung freier Träger und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien.
Themenbereiche
Gut zu wissen: Anders als die Fachausschüsse besteht dieses Gremium nicht nur aus Stadtverordneten. Das Ratsinformationssystem führt 16 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger; daneben sieht die Jugendamtssatzung weitere beratende Mitglieder und Stellvertretungen vor. Im gesetzlichen und satzungsmäßigen Rahmen besitzt der Ausschuss eigenes Beschluss- und Antragsrecht.
Wer sitzt drin?
Der Jugendhilfeausschuss ist nach Mitgliederkategorien und Mitwirkungsrechten zusammengesetzt, nicht nur nach Parteien. Weitere beratende Mitglieder und Stellvertretungen ergeben sich aus der Jugendamtssatzung.
Quelle und Stand: Ratsinformationssystem der Stadt Wetzlar, abgerufen am 17. Juli 2026. Bei Gremien mit weniger als zwölf aktuell ausgewiesenen Personen ist mindestens ein Sitz in der öffentlichen Liste vakant. Stellvertretungen und beim Jugendhilfeausschuss die satzungsmäßigen beratenden Rollen sind über die offizielle Gremienseite einsehbar.
Vom Vorschlag zum Beschluss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit Aufgaben der Jugendhilfe und kann eigene Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen.
Politik, freie Träger, Fachpraxis und weitere Beteiligte beraten das Thema.
Im gesetzlichen und satzungsmäßigen Rahmen kann der Ausschuss selbst beschließen; in anderen Fällen empfiehlt oder beantragt er eine Entscheidung.
Jugendamt, Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung handeln entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit.
Zusehen und nachlesen
Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte können zuhören; Einladung, Tagesordnung und öffentlich freigegebene Vorlagen stehen im Ratsinformationssystem.
Wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind – etwa Personal-, Vertrags- oder Grundstücksangelegenheiten – kann ein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich beraten werden. Unterlagen und Wortbeiträge sind dann nicht frei zugänglich.