
Für Bundestagswahlen sowie für die gewählten Vertretungen in Ländern, Kreisen und Gemeinden schreibt das Grundgesetz fünf Wahlgrundsätze vor: Die Wahlen sind allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar.
Was bedeuten die Wahlgrundsätze?
Frei
Du allein entscheidest, wen du wählst. Niemand darf Druck auf dich ausüben. Du kannst dich auch frei dazu entscheiden, nicht zu wählen.
Allgemein
Das Wahlrecht steht grundsätzlich allen offen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Willkürliche Ausschlüsse etwa nach Geschlecht, Vermögen, Bildung oder politischer Überzeugung sind unzulässig.
Unmittelbar
Du wählst die Vertretung direkt. Zwischen Stimmabgabe und Wahlergebnis steht kein Wahlgremium.
Gleich
Jede Stimme zählt gleich viel – unabhängig von Alter, Bildungsstand oder Position.
Geheim
Die Wahl muss so organisiert sein, dass andere die Stimmabgabe nicht beobachten und das Ergebnis nicht einer Person zuordnen können. Du musst niemandem sagen, wen du gewählt hast.

Positionen zur Wahl 2026 nachlesen
Im Wetzlar-O-Mat-Archiv kannst du die vor der Kommunalwahl dokumentierten Positionen vergleichen.
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