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Ausschuss 02 · Wahlperiode 2026–2031

Finanz- und Wirtschaftsausschuss

Der Ausschuss schaut auf Zahlen, Prioritäten und die wirtschaftliche Zukunft der Stadt.

Er berät Haushalt, Investitionen, Beteiligungen und wirtschaftspolitische Vorhaben. Bei mehreren zuständigen Ausschüssen berät er nach der Geschäftsordnung zuletzt; außerdem übernimmt er dort nicht ausdrücklich zugewiesene Ausschussangelegenheiten.

Themenbereiche

Typische Themen
des Gremiums

Städtischer HaushaltInvestitionenSteuern & GebührenWirtschaftsförderungBeteiligungenJahresabschlüsse

Wer sitzt drin?

12 aktuell ausgewiesene Mitglieder

Die farbige Leiste zeigt die aktuelle Partei- beziehungsweise Wählergruppenzuordnung. Ein Klick auf eine Person öffnet – sofern vorhanden – ihr offizielles Profil.

432111
CDU · 4SPD · 3AfD · 2Grüne · 1DIE LINKE · 1FWG · 1

Quelle und Stand: Ratsinformationssystem der Stadt Wetzlar, abgerufen am 17. Juli 2026. Bei Gremien mit weniger als zwölf aktuell ausgewiesenen Personen ist mindestens ein Sitz in der öffentlichen Liste vakant. Stellvertretungen und beim Jugendhilfeausschuss die satzungsmäßigen beratenden Rollen sind über die offizielle Gremienseite einsehbar.

Vom Vorschlag zum Beschluss

Der Weg eines Antrags

Idee oder Antrag

Zum Beispiel legt der Magistrat eine Vorlage vor oder ein antragsberechtigtes Gremium beziehungsweise eine Fraktion bringt einen Antrag ein.

Überweisung

Die Stadtverordnetenversammlung oder ihr Vorsteher ordnet das Thema einem Ausschuss zu.

Fachberatung

Der Ausschuss hört Erläuterungen, stellt Fragen, diskutiert und berät Änderungen.

Empfehlung

Die Mitglieder stimmen ab und geben dem Stadtparlament eine Beschlussempfehlung.

Entscheidung

Die Stadtverordnetenversammlung berät und fasst den endgültigen Beschluss.

Zusehen und nachlesen

Öffentlich oder
nichtöffentlich?

Öffentliche Beratung

Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Interessierte können zuhören; Einladung, Tagesordnung und öffentlich freigegebene Vorlagen stehen im Ratsinformationssystem.

Nichtöffentliche Beratung

Wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind – etwa Personal-, Vertrags- oder Grundstücksangelegenheiten – kann ein Tagesordnungspunkt nichtöffentlich beraten werden. Unterlagen und Wortbeiträge sind dann nicht frei zugänglich.

Sitzungen, Unterlagen & Protokolle ↗Offizielle Gremienseite ↗